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Neeis ut Ihlow
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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nach § 14 Gewerbeordnung
Wer einen selbständigen Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle anfängt, muss dies anzeigen. Daneben besteht auch eine Anzeigenpflicht bei Verlegung des Betriebes, Wechsel des Betriebsgegenstandes oder Ausdehnung des Betriebsgegenstandes und der Aufgabe des Betriebes.
Bitte beachten Sie:
Die Gewerbeanzeige muss auf dem amtlichen Vordruck erfolgen. Es ist wichtig, dass dieser vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben ist.
Bei Handwerksbetrieben ist die Handwerkskarte bzw. die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer erforderlich bzw. nachzuweisen.
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt 30 EUR.
Für eine Gewerbeum- bzw. Abmeldung werden 25 EUR erhoben
Weiterführende Links
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Telefon: 04929 89-303
Fax: 04929 89-118
E-Mail: gewerbe(at)ihlow.de
Zimmer: 003 / EG
Bürozeiten:
Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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