Neeis ut Ihlow
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In der Regel werden die Kinder in den umliegenden Krankenhäusern geboren. Dann sind die dortigen Standesämter für die Anzeige und Beurkundung der Geburt zuständig. Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme eine Bescheinigung aus und die Beurkundung erfolgt hier im Standesamt.
Grundsätzlich ist der Vater zur Anzeige verpflichtet. Daneben kann jede Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, anzeigepflichtig sein. Auch die Mutter kann die Anzeige vornehmen, sobald sie dazu imstande ist. Der/die Anzeigende muss sich durch einen Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen.
Für die Beurkundung werden folgende Unterlagen im Original benötigt:
Vornamen müssen das Geschlecht des Kindes zweifelsfrei erkennen lassen. Sind Vornamen beim Standesamt beurkundet, können nachträgliche Änderungen nicht erfolgen.
Gerda Janssen
Telefon: 04929 89-307
E-Mail: standesamt(at)ihlow.de
Bürozeiten:
Bei Standesamtsangelegenheiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, da ansonsten längere Wartezeiten auftreten können.
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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