Ab sofort sind alle Spielplätze, Schulhöfe und Sportanlagen gesperrt
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen sind ab sofort alle Spielplätze, alle Schulhöfe sowie Sportanlagen geschlossen.
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Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen sind ab sofort alle Spielplätze, alle Schulhöfe sowie Sportanlagen geschlossen.
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Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Ihlow.
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Von dem vorrangigen Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, sind auch die Bürgerämter als Meldebehörden betroffen.
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Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Corona-Virus werden die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Aurich ab sofort für Besucher geschlossen.
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Vor dem Hintergrund der zunehmenden Corona-Infektionen schränkt der Landkreis Aurich die Durchführung von Veranstaltungen weiter ein.
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Aufgrund der offiziellen Weisung des Landes Niedersachsen werden ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 alle Kindertageseinrichtungen und Schulen in der Gemeinde Ihlow geschlossen.
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Die Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich sind heute von Landrat Olaf Meinen und weiteren verantwortlichen Mitarbeiter*innen über die Entwicklung und weitere Maßnahmen bezüglich der Ausbreitung des Covid 19 Virus informiert worden.
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Lesen Sie hier einen Bericht zur Jahreshauptversammlung.
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Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
zum Video
Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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