Abfallwesen

Abfallgebühren

  • Die einmalige Entleerung der 120-l-Biotonne bzw. der 120-l-Restabfalltonne kostet 5,25 Euro,
  • die einmalige Entleerung der 240-l-Biotonne bzw. der 240-l-Restabfalltonne kostet 10,50 Euro.
  • Für die 120-l-Biotonne werden pro Haushalt 4 Mindestentleerungen p.a. berechnet, für die 240-l-Biotonne 2 Mindestentleerungen.
  • Für die 120-l-Restabfalltonne werden pro Haushalt 2 Mindestentleerungen p.a. berechnet, für die 240-l-Restabfalltonne eine.
  • Die von jedem veranlagten Haushalt eingezogene Grundgebühr beträgt 69,00 Euro.


Bei jeder Leerung wird die Nummer der Restabfall- bzw. Bio-Tonne von einem Lesegerät im Müllfahrzeug registriert, Datum und Uhrzeit der Leerung werden protokolliert. Mit der zugehörigen Software werden dieser Nummer die für die Abrechnung erforderlichen Daten des Haus- bzw. Wohnungseigentümers und die Behältergröße zugeordnet. Am Jahresende wird die Abfallgebühr nach der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Entleerungen abgerechnet. Details zu den Abfallentsorgungsgebühren können Sie auf der Website der Umwelt- und Abfallberatung nachlesen. Die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren erfolgt im Namen und im Auftrag des Landkreis Aurich.

 

Peters, Hilke

Telefon: 04929 89-223
Fax: 04929 89-210
E-Mail: hpeters(at)ihlow.de
Zimmer: 124 / OG

Bürozeiten:

Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr

 

sowie telefonisch erreichbar:

Mo - Do: 14:00 - 15:30 Uhr

Schürmann, Janna

Telefon: 04929 89-201
Fax: 04929 89-210
E-Mail: JSchuermann(at)ihlow.de
Zimmer: 122 / OG

Bürozeiten:

Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr

 

sowie telefonisch erreichbar:

Mo - Do: 14:00 - 15:30 Uhr

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