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Neeis ut Ihlow
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG).
Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Alle Formulare zur An- und Ummeldung finden Sie in unseren Downloads
(An-, Ab-, Ummeldung, Vollmacht und Wohnungsgeberbestätigung)
Am 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine der wesentlichen Änderungen ist mit § 19 die Mitwirkungspflicht des Vermieters. Meldepflichtige Personen müssen bei jedem Einzug (in seltenen Fällen auch beim Auszug) eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese muss der Wohnungsgeber den Mietern entsprechend ausfüllen und unterschreiben.
Wohnungsgeber sind insbesondere Vermieter (Eigentümer) oder von ihnen Beauftragte, z.B. Hausverwaltungen. Es können aber auch Hauptmieter sein, die eine Wohnung untervermieten. Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
Hier finden Sie das entsprechende Formular zum Download.
Stephanie Ubben (Leitung), Jannette Fleßner und Elke Sinnen-Wöhrle
Telefon: 04929 - 89-0
Fax: 04929/89-118
Email: buergerbuero(at)ihlow.de
Adresse: Alte Wieke 6, 26632 Ihlow
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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