Öffentliche Bekanntmachung in der Flurbereinigung Großes Meer

21.02.2022

Für die im Liegenschaftskataster von Forlitz-Blaukirchen, Blatt 90144, mit Eigentümerangabe "Reimers-Erben-26605 Aurich" eingetragenen unbekannten Beteiligten sowie für die unbekannten Miteigentümer Johann Ihnen, Jann Jacobs Janßen, Ocke Friesenborg, Siever Uphoff, verstorben am 11.04.1914, Ippe Ippen, Menne Gerdes, Erbengemeinschaft "Schomerus Erben", Dr. med. Oskar Kramer, Dr. Waldemar Kramer und Dr. Willi Kramer - bzw. die Erben nach den v.g. Personen - im Grundbuch von Wiegboldsbur, Blatt 434, eingetragenen Grundstücke wurde Herr Andre Hanssen, Südbrookmerland, gemäß § 119 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), zum Vertreter bestellt. 

Hier finden Sie die Bekanntmachung als PDF-Datei. 

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Leitfaden: Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Leitfaden: Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

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