![Neeis ut Ihlow](https://www.ihlow.de/fileadmin/_processed_/b/f/csm_IMG_7831_0457f843a3.jpg)
Neeis ut Ihlow
Illegale Müllentsorgung | PlusBus | Hundestrand am Ihler Meer
zum Video
Einladung
Versammlung der Jagdgenossenschaft Ochtelbur
am Mittwoch, den 3. April 2024, um 20 Uhr
in der "Alten Schule", Schönbergallee in Ochtelbur
Tagesordnung
Im Anschluss an die Versammlung laden wir zu einem gemeinsamen Klönen in gemütlicher Runde ein.
Sollte der Eigentümer nicht teilnehmen, kann er einen Vertreter bevollmächtigen. In diesem Fall muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Die vorgelegte Vollmacht muss behördlich oder notariell beglaubigt sein.
Anmerkung zur Auszahlung der Jagdpacht an die Grundstückseigentümer:
Die Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft kann im Anschluss der Versammlung geltend gemacht werden. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Jagdvorstand
Einladung der Jagdgenossenschaft Ochtelbur hier herunterladen
Illegale Müllentsorgung | PlusBus | Hundestrand am Ihler Meer
zum Video
Die Gemeinde Ihlow sucht zum 01.08.2025 einen Auszubildenden (m/w/d) für den Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten.
Details & Bewerbung
Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
weiterlesen
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
weiterlesen
Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
weiterlesen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
weiterlesen