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Neeis ut Ihlow
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. In Deutschland werden Einzelheiten durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Er unterzeichnet diese Unterlagen sowie die Bauantragsformulare ebenso wie der Bauherr.
Zur Klärung von (wichtigen) Einzelfragen kann vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden.
Dem Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung müssen die nach der Bauvorlagenverordnung geforderten Unterlagen beigefügt werden. Die Bauvorlagen sind in 3-facher Ausfertigung über die Gemeinde Ihlow beim Landkreis Aurich einzureichen.
In der Regel ist für jede Baumaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich. Bauvorhaben werden hinsichtlich Ihrer Genehmigungserfordernisse wie folgt eingeteilt:
Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, Abnahmen, usw. werden nach der Baugebührenordnung festgesetzt. Sie richten sich nach der Höhe der Rohbausumme, die nach einem Landeserlass, unabhängig von den Angaben des Bauherrn. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung oder Zurücknahme eines Bauantrages.
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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