Neeis ut Ihlow
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Die gesamte Fläche zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahnkante ist an jeder straßenanliegenden Seite des Grundstücks von Laub, Krautwuchs, Schmutz, Papier und sonstigem Unrat freizuhalten. Hierzu zählen auch die Gosse und die Gosseneinläufe oberhalb des Gitters.
Verkehrsgefährdender oder grober Schmutz wie Hundekot, Erdkrusten, Bauabfälle, Brennstoffe und anderer Abfall sind unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen.
Ausnahme: die Gossen in der Friesenstraße (L 1) werden durch die Gemeinde gereinigt.
Der Pflanzenbeschnitt von Gewächsen, die sich auf dem Grundstück befinden, gehört auch zur Reinigungspflicht!
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder deren Gleichgestellte sind verpflichtet, die Reinigung der unten genannten Straßenbestandteile der an das Grundstück grenzenden Straßen durchzuführen.
Im Winter muss ein Streifen von 1,2 Meter Breite (Skizzen) gefahrlos begehbar sein.
Das gilt auch, wenn zwischen Straße und Grundstück öffentliche Anlagen wie Gräben, Böschungen oder Grünstreifen vorhanden sind.
Zu reinigende Straßenbestandteile:
Gefahrenabwehr:
Von Grundstücken und Häusern, die an den öffentlichen Straßenraum grenzen, dürfen keine Gefahren ausgehen!
Dazu zählen z.B. Äste von morschen Bäumen, angestauter Schnee auf Dächern, Eiszapfen oder Stacheldraht und scharfkantige Gegenstände, wenn Verletzungsgefahr für Menschen und Tiere besteht.
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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