![Neeis ut Ihlow](https://www.ihlow.de/fileadmin/_processed_/e/c/csm_kw_28_2024_web_ab14db7832.jpg)
Neeis ut Ihlow
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
zum Video
Einwohner | 12.846 Einwohner (Stand 02.01.2023) |
Fläche | 123 km² |
Lage | Die Gemeinde Ihlow ist eine Nachbargemeinde der Seehafenstadt Emden im Westen und der Kreisstadt Aurich im Osten. |
Grundsteuer A | 380 % |
Grundsteuer B | 370 % |
Gewerbesteuer | 380 % |
für den ersten Hund | 40,00 Euro |
für den zweiten Hund | 80,00 Euro |
für den dritten Hund | 160,00 Euro |
für jeden gefährlichen Hund | 500,00 Euro |
Abwasserabgabe | 0,36 € |
Kanal-Grundgebühr: | 75,00 € jährlich |
Kanal-Zusatzgebühren: | 1,68 € je m³ Frischwasser |
Anlage zu den Entsorgungsbedingungen - Besondere Regelung für die Gemeinde Ihlow
Bei jeder Leerung wird die Nummer der Restabfall- bzw. Bio-Tonne von einem Lesegerät im Müllfahrzeug registriert, Datum und Uhrzeit der Leerung werden protokolliert. Mit der zugehörigen Software werden dieser Nummer die für die Abrechnung erforderlichen Daten des Haus- bzw. Wohnungseigentümers und die Behältergröße zugeordnet. Am Jahresende wird die Abfallgebühr nach der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Entleerungen abgerechnet. Details zu den Abfallentsorgungsgebühren können Sie auf der Website der Umwelt- und Abfallberatung nachlesen. Die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren erfolgt im Namen und im Auftrag des Landkreis Aurich.
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
zum Video
Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
weiterlesen
Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
weiterlesen
Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
weiterlesen