![Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde](https://www.ihlow.de/fileadmin/_processed_/1/c/csm_grabstaetten_3c93ba942f.jpg)
Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Gemeinsam mit den Städten Aurich, Emden und Wittmund, der Gemeinde Großheide sowie der Samtgemeinde Holtriem hat die Gemeinde Ihlow ein Planungsbüro mit der Neufassung des Regionalen Entwicklungskonzeptes "Mittleres Ostfriesland" beauftragt.
Die Neufassung des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) ist für die Anerkennung der Region "Mittleres Ostfriesland" als LEADER Förderregion erforderlich, es dient zukünftig als Grundlage für Förderprojekte.
Im Rahmen einer Umfrage werden die Bewohner*innen der Region bei der Erstellung des Konzepts beteiligt, denn niemand kennt die Region "Mittleres Ostfriesland" so gut wie die Bürger*innen vor Ort.
Die so gewonnenen Ergebnisse fließen in Analysen und Bewertungen mit ein und haben unmittelbare Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung der Region.
Nehmen Sie jetzt an der Umfrage teil. Hier geht zur Umfrage.
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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