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Neeis ut Ihlow
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Ostfriesland ist reich an heimatkundlich Interessierten, die Unterlagen und Bilder aus ihrer näheren Umgebung sammeln. Auch in Gemeinde Ihlow gibt es Sammler, die vor allem historische Bilder und Dokumente zusammentragen – darunter befinden sich manche Raritäten von besonderem ideellen Wert. Können die Sammler aus Altersgründen dieser Leidenschaft nicht mehr nachkommen, dann sind die gesammelten Unterlagen häufig nicht mehr zugänglich oder werden später von den Nachkommen entsorgt.
Vor diesem Hintergrund hat der Ihlower Bürgermeister Arno Ulrichs die Idee entwickelt, für die Gemeinde Ihlow ein digitales Dorfarchiv aufzubauen. In dem Archiv sollen Bilder, Chroniken und Dokumente nach den einzelnen Ortsteilen und Kategorien gegliedert, archiviert und zugleich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Digitale Grundlage dafür ist die von Wikipedia bekannte frei verfügbare Software. Erste Vorarbeiten sind zu sehen unter dorfarchiv.ihlow.de/Gemeinde_Ihlow
Das digitale Archiv soll Zug um Zug mit weiteren Inhalten gefüllt werden. Um das Vorhaben offiziell zu starten und der Öffentlichkeit vorzustellen, sind Interessierte zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, den 9. April 2024 um 19 Uhr (Rathaus der Gemeinde, Alte Wieke 6, in Ihlowerfehn) eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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