![Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde](https://www.ihlow.de/fileadmin/_processed_/1/c/csm_grabstaetten_3c93ba942f.jpg)
Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Die Gemeinde Ihlow erstellt zurzeit in Zusammenarbeit mit dem BVB-Verlag eine neue Bürgerbroschüre.
Hiesige Gewerbetreibende bekommen jetzt die Möglichkeit, Werbeanzeigen zu schalten. Der BVB-Verlag ist bereits mit der Anzeigenakquise gestartet und nimmt in Kürze Kontakt zu den Gewerbetreibenden auf, die sich zuvor mit einer Anzeige an der Broschüre beteiligt haben. Wer sich mit einer Anzeige an der Broschüre beteiligen möchte, kann sich telefonisch unter 0160 8465444 oder per Mail marco.eshuis(at)bvb-verlag.de wenden.
In der neuen Bürgerbroschüre werden sich allgemeine Informationen, Informationen rund um das Rathaus, die Einrichtungen der Gemeinde, die gemeindlichen Gremien, Gesundheit und Soziales wiederfinden. Die Broschüre wird in erster Linie an alle Neubürgerinnen und Neubürger bei der Anmeldung verteilt. Sie soll als Orientierungshilfe dienen, um sich schnell in unserer Gemeinde zurechtzufinden und wohlzufühlen.
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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