Mitteilungspflicht von Vermietern touristischer Unterkünfte

12.05.2020

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich vom 08.05.2020 sind private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Übernachtungs- und Schlafangelegenheiten und ähnlichen Einrichtungen für Beherbergungen und Übernachtungen vor der Beherbergung verpflichtet, bei der örtlich zuständigen Gemeinde getätigte Gästebuchungen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. 

Update: Die Mitteilungspflicht der Gästebuchungen an die örtliche Gemeinde wird durch die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich vom 15.05.2020 aufgehoben.

Weitere Informationen unter: www.ihlow.de/aktuelles/datenerfassungspflicht-von-vermietern-touristischer-unterkuenfte/

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