![Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde](https://www.ihlow.de/fileadmin/_processed_/1/c/csm_grabstaetten_3c93ba942f.jpg)
Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Ab Montag, dem 8. März 2021 findet in der Gemeinde Ihlow die kostenlose Einsammlung von Baum-, Strauch- und Heckenabschnitt statt. Eine Aktion des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Aurich.
Teilnehmen kann jeder, der im Landkreis Aurich eine Biotonne angemeldet hat. Eine separate Anmeldung ist nicht erforderlich.
Folgende Bedingungen sind zu beachten:
Die Bündel müssen von der Straße aus gut sichtbar entweder auf der Grundstückseinfahrt oder am Straßenrand vor dem Hausgrundstück zur Abfuhr bereitgestellt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ablagerungen an dafür nicht vorgesehene Stellen, z.B. auf gemeindlichen Flächen, Mähflächen, Grünflächen, in Wendehämmern etc. nicht zugelassen sind. Gelagerter Baum-, Strauch- und Heckenschnitt an großen Sammelstellen wird nicht abgefahren.
Weitere Informationen unter: mkw-grossefehn.de/entsorgung/baum-strauch-und-heckenschnitt.html
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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