Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
weiterlesen
Am 12.09.2021 finden in der Gemeinde Ihlow die Kommunalwahlen (Bürgermeister, Kreis-, Gemeinde- und Ortsratswahlen) statt.
Wahlberechtigt zur Kommunalwahl sind die Personen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und am Wahltag
Briefwahl
Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben können oder möchten oder sich z. B. wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Ihlow aufhalten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Bis spätestens 22. August werden den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen zugestellt.
Mit dem auf den Rückseiten der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt.
Beantragung auch online möglich
Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Diesen Antrag erreichen Sie unter dem nachstehenden Link: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do
Die Beantragung im Online-Verfahren ist bis zum 07.09.2021 möglich.
Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift im Falle der Beantragung im Online-Verfahren zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.
Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, OG, Büro Nr. 110 bzw. 111, täglich während der Öffnungszeiten der Verwaltung persönlich abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Ausweis- oder Passdokumentes erforderlich.
Abholung der Unterlagen durch Dritte
Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf den Rückseiten der Wahlbenachrichtigungen.
Wichtiger Hinweis: Die telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Fristen
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 10. September 2021 um 13:00 Uhr.
Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 12. September 2020, 15:00 Uhr, möglich.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr an die auf dem Briefumschlag angegebene Adresse eingegangen sein.
Für weitere Fragen zu den Wahlen steht Ihnen auch das Wahlbüro der Gemeinde Ihlow gerne zur Verfügung.
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
weiterlesen
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
zum Video
Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
weiterlesen
Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
weiterlesen
Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
weiterlesen