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Neeis ut Ihlow
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Die Ukrainehilfe Ihlow lädt am Samstag, den 23. April von 10 bis 17 Uhr zu einem Flohmarkt, mit einem großen Anteil Kinder- und Babykleidung, ein.
Der Flohmarkt findet beim AWO-/Boßelheim in Ihlowerfehn statt.
Die Besonderheit ist, dass die Käufer das bezahlen dürfen, was ihnen die Fundstücke wert sind. Alle Einnahmen gehen an die Ukrainehilfe Ihlow.
Es soll ein schönes Miteinander bei Bratwurst, Kaltgetränken, selbstgebackenem Kuchen, Tee und Kaffee werden. Bei diesem schönen Miteinander können auch Sach- und Geldspenden abgegeben werden, um die Menschen aus der Ukraine mit notwendigen Lebensmitteln und Medikamenten zu versorgen.
Welche Sachspenden dringend benötigt werden, können Sie hier einsehen.
Angefangen hat alles mit dem ersten Hilfskonvoi, um die Menschen aus der Ukraine mit Lebensmittel, Kleidung und Medikamenten zu unterstützen. Im Laufe der Zeit wurde vor allem Kleidung gespendet. Im AWO-Heim Ihlowerfehn wurde von freiwilligen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern eine Kleiderkammer eingerichtet. Die Freiwilligen sichteten und sortierten zahlreiche Sachspenden.
Flüchtlinge, die bereits nach Ihlow gekommen sind, haben hier die Möglichkeit, sich mit Kleidung, Rucksäcke, Spielzeug, Schuhe, etc. auszustatten.
Interessierte können am Samstag, den 23. April ab 10 Uhr über den Flohmarkt schlendern und mit ihrem Besuch gleichzeitig etwas Gutes tun.
Alle Erlöse und Spenden gehen an die Ukrainehilfe Ihlow.
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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