![Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde](https://www.ihlow.de/fileadmin/_processed_/1/c/csm_grabstaetten_3c93ba942f.jpg)
Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Die Ausgabe der Ferienprogramm-Karten ist beendet, aber alle bis zum 14.7. nicht bezahlten Veranstaltungen sind wieder freigeworden. Dadurch können jetzt auch wieder einige vorher ausgebuchte Veranstaltungen gebucht werden.
Bei unserem Ferienprogramm ist für alle etwas dabei. Schaut doch mal unter www.unser-ferienprogramm.de/ihlow. Hier findet ihr bestimmt noch Veranstaltungen, die euren Kids jede Menge Spaß bereiten.
Die neu ausgesuchten Kurse müssen sofort gebucht und online bezahlt werden. Bei Barzahlung bitte direkt nach der Buchung zur Bezahlung ins Rathaus kommen.
Wer keine Möglichkeiten hat, die Aktionen für die Kinder online zu buchen, kommt einfach ins Rathaus. Hier hilft Frau Ruhr in der Tourist-Info gerne weiter.
Öffnungszeiten der Tourist-Info
Mo.-Fr.: 08:30 - 12:30 Uhr
Mo.-Do.: 14:00 - 16:30 Uhr
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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