Informationen zur Katzenkastrationsaktion 2022

10.11.2022

Tierschutzvereine, Tierheime sowie Privatpersonen, die ehrenamtlich Futterstellen verwilderter Katzen betreuen, können noch bis zum 21. November 2021 Streunerkatzen kostenfrei in Tierarztpraxen kastrieren lassen, damit die ungesteuerte Vermehrung der Katzenpopulation eingedämmt werden kann.

Erneut findet in der Zeit vom 07.-21. November 2022 eine kostenlose Katzenkastrationsaktion in Niedersachsen statt.

In einem Bündniszusammenschluss engagieren sich mit der Landesbeauftragten für den Tierschutz, die Tierärztekammer Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund praktizierender Tierärzte-Landesverband Niedersachsen/ Bremen e.V., dem Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., dem Deutschen Tierschutzbund e.V., dem Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine e.V., dem Bund gegen Missbrauch der Tiere und der Tierschutzorganisation TASSO e.V. in diesem besonderen Projekt.

Dank des erneuten Engagements wird die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 streunenden wildlebenden Hauskatzen und Katern ermöglicht.

Wer darf an der Aktion teilnehmen?

Die kostenlose Kastration ist ausschließlich auf obdachlose männliche und weibliche Streunerkatzen ab der 17. Lebenswoche ohne Vorhandensein eines/einer BesitzerIn begrenzt.

Sind die Katzen gekennzeichnet und registriert, kann der Besitzer schnell ermittelt werden. Diese Katzen werden nicht kastriert.

Teilnehmen dürfen:

  • Tierschutzvereine
  • Tierheime
  • Privatpersonen, die ehrenamtlich Futterstellen verwilderter Katzen betreuen

Die Kastration ist nur im Zeitraum vom 7.-21. November 2022 möglich.

Ablauf:

  1. Sie melden die Katze(n) bei Ihrer Tierarztpraxis an und fragen, ob noch Geld im Förderfonds der Aktion vorhanden ist
  2. Sie erhalten den OP-Termin
  3. Sie fangen die Katze(n) und bringen sie in die Praxis
  4. Sie weisen sich in der Tierarztpraxis mit Ihrem Personalausweis aus und bestätigen, dass es sich um eine bei der Gemeinde gemeldete Fundkatze handelt. Tierheime legen die § 11 Erlaubnis nach TierSchG und Tierschutzvereine den Nachweis der Gemeinnützigkeit vor
  5. Sie übernehmen die Nachpflege der Katze, bis es der Gesundheitszustand wieder zulässt, sie an ihrem angestammten Ort frei zu lassen
  6. Wenn eine Vermittlung aufgrund des Alters und Verhaltens der Katze erfolgreich erscheint, sollte diese Möglichkeit gewählt werden
  7. Die Tierarztpraxis übernimmt die Eintragung ins Register und die Abrechnung der Kosten

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