Informationen zum Thema Corona: Überarbeitete Allgemeinverfügung zu Einschränkungen an Christi Himmelfahrt

19.05.2020

Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zu den Einschränkungen in Restaurationsbetrieben sowie von Autoveranstaltungen an Christi Himmelfahrt angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) auf dem Gebiet des Landkreises Aurich

Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) folgende Allgemeinverfügung: 

  1. Am Donnerstag, den 21.05.2020 dürfen Restaurationsbetriebe jeglicher Art ihren Gästen alkoholische Getränke ausschließlich am Tisch servieren. Dies gilt sowohl für den Innen- als auch Außenbereich des jeweiligen gastronomischen Betriebes.

  2. Weiterhin ist es den Betrieben am Donnerstag, den 21.05.2020 untersagt, einen Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art durchzuführen. 

  3. Die Durchführung von Autoveranstaltungen i. S. d. § 1 Abs. 7 der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020 ist am 21.05.2020 untersagt. 

  4. Zuwiderhandlungen stellen gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG eine Ordnungswidrigkeit dar.

  5. Die Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. 

  6. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zu Einschränkungen in Restaurationsbetrieben sowie von Autoveranstaltungen an Christi Himmelfahrt angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Aurich vom 13.05.2020 wird hiermit aufgehoben. 

Die vollständige Allgemeinverfügung kann hier heruntergeladen werden: Überarbeitete Allgemeinverfügung Himmelfahrt

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