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Neeis ut Ihlow
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Viele Unternehmen stehen infolge der Corona-Krise vor einer finanziellen Herausforderung. Etliche sind bereits in eine akute Existenzgefahr geraten und benötigen dringend finanzielle Hilfe.
Das Land Niedersachsen und die NBank bieten für Unternehmen zwei neue Förderprogramme zur Soforthilfe der Unternehmen an. Eine Antragsstellung für beide Förderprogramme ist ab heute, Mittwoch, 25.03.2020, ab 15 Uhr möglich.
Informationen zu den Förderprogrammen:
Weitere finanzielle Hilfsmöglichkeiten stehen ab sofort durch die KfW-Bank zur Verfügung. Die KfW als Förderbank des Bundes hat ihre Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Unternehmen einen Zugang zu günstigeren Krediten zu ermöglichen. Ab sofort können Unternehmen einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel bei der Hausbank oder Sparkasse beantragen, sofern sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten geraten waren.
Weitere Informationen gibt es unter folgenden Web-Adressen:
Die Formulare und weitere Informationen der NBank stehen nachfolgend zum Download bereit:
Der Landkreis Aurich bietet zudem einen Newsletter-Service an. Mit dem Newsletter erhalten Sie alle wichtigen, neue Informationen über den Ausgleich infolge der Corona-Krise. Melden Sie sich jetzt hier für den Sondernewsletter des Landkreises an.
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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