![Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde](https://www.ihlow.de/fileadmin/_processed_/1/c/csm_grabstaetten_3c93ba942f.jpg)
Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Die Ampelanlage im Ortsteil Riepe wechselt zum neuen Standort. Der Standort wechselt jetzt zur neuen Arztpraxis, die an der Straße „Am grauen Stein“ liegt, an der auch die Kindertagesstätten und die Grundschule gelegen sind.
Die bestehende Fußgänger-Lichtsignalanlage in Höhe der Praxis Schaer / der Firma Midewa wird demontiert.
Die alte Ampelanlage ist technisch veraltet gewesen, so dass die neue Ampelanlage auch mit den notwendigen Einrichtungen zur Barrierefreiheit gebaut wurde.
Für den Neubau der Fußgänger-Lichtsignalanlage wurden neue Mastenstandorte hergestellt (Fundamente, Auslegermasten, Fahrbahnmarkierungen etc.). Abschließende Arbeiten folgen in Kürze.
Der neue Standort der Ampelanlage dient zur sicheren Überquerung der Fußgänger zur naheliegenden Arztpraxis, der Kindertagesstätten, der Schule usw.
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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