Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Auf Grund der verringerten Infektionszahlen auch und gerade im Landkreis Aurich öffnet das Rathaus der Gemeinde Ihlow ab Montag, den 2.8. wieder für alle Bürger*innen seine Türen. Dies geht einher mit der Einführung neuer Öffnungszeiten.
In der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr können Bürger*innen ohne Terminvereinbarung ins Rathaus kommen.
Zusätzlich haben Bürger*innen die Möglichkeit, nachmittags, nach Terminvereinbarung, das Rathaus zu besuchen. Die vorherige Terminvereinbarung bietet Besuchern den Vorteil, im Vorfeld schon klären zu können, welche Unterlagen beispielsweise benötigt werden. Wartezeiten werden so vermieden. Das haben die letzten Monate, in denen ausschließlich nach Terminvereinbarung gearbeitet wurde, gezeigt.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist während der Öffnungszeiten und zusätzlich Montags – Donnerstags in der Zeit von 14:00 – 15:30 Uhr unter folgenden Rufnummern möglich:
Die Tourist-Info im Rathaus hat zusätzlich Montags – Donnerstags von 14:00 – 16:30 Uhr geöffnet.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin. Auch auf das Einhalten der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln wird hingewiesen.
Öffnungszeiten Rathaus
Montag – Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Telefonzentrale
Montag – Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr
Montag – Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr
Tourist-Info
Montag – Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr
Montag – Donnerstag: 14:00 – 16:30 Uhr
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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zu den Bauplätzen
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Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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