Neeis ut Ihlow
Starkregen | Hannes-Flesner-Padd | Altglascontainer
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Den Patienten der Auricher Klinik erwartete am dritten Advent eine besondere Überraschung. Sie erhielten Besuch von den Ihlower Landwirten und Freunden. Mit einem weihnachtlich geschmückten Treckerkonvoi sorgten die Landwirte für kleine Lichtblicke. Die Patienten kamen ans Fenster um den leuchtenden Trecker Korso der 20 Landwirte zu bewundern: Gänsehaut pur.
Für die kleinen Patienten hatten die Ihlower Landwirte - auch in diesem Jahr - Geschenke im Gepäck. Malbücher, Stifte, Kuscheltiere, Kakao-Trinkpäckchen und Warnwesten wurden der Kinderstation überreicht. Die Kinderstation und das Krankenhaus wurden zum dritten Jahr in Folge besucht.
Es macht uns sehr viel Freude und wir bedanken uns herzlich bei den Landwirten sowie deren Unterstützern für diese lieb gewonnene Tradition.
PS.: In den kommenden Tagen werden noch die Grundschule Simonswolde, der Waldkindergarten Ihlowerfehn, die Kindertagesstätte Westerende und die Kindertagesstätte in Ihlowerfehn besucht um auch dort die Augen zum Strahlen zu bringen.
Unterstützt werden die Landwirte von: Blumen König, Wittrock Landtechnik, Hol ab Aurich, Raiffeisen Volksbank Aurich, VOST Leer, Landhandel Nord West, Addis Hofkiste und Lohnbetrieb de Berg.
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Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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