![Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde](https://www.ihlow.de/fileadmin/_processed_/1/c/csm_grabstaetten_3c93ba942f.jpg)
Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Da die Corona-Infektionszahlen weiter sinken, ist die Rückkehr zu etwas mehr Normalität geplant. Zum Ablauf des 01.06.2021 wird die Verwaltung den Schichtdienst beendet und in den Normalbetrieb wechseln - selbstverständlich weiterhin unter Beachtung der aktuellen Corona-Regelungen.
Einige Monate hat das Team der Gemeindeverwaltung aufgrund der Corona-Pandemie im Schichtsystem jeweils im Wechsel gearbeitet. Dahinter bzw. davor waren die Mitarbeiter*innen im Home Office tätig.
Die Freude über die Rückkehr zum Regelbetrieb ist bei den Mitarbeiter*innen groß.
Vorherige Anmeldung ist weiterhin erforderlich
Der Besuch des Rathauses ist weiterhin nur nach Terminabsprache erforderlich. Besuchstermine können nach wie vor telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Zudem gelten natürlich weiterhin die aktuellen Corona-Regelungen.
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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