Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Die Gemeinde Ihlow wird ab sofort offizielle Schreiben mit einem neuen Briefpapier versenden.
Die neue Gestaltung geht einher mit den neuen Öffnungszeiten des Rathauses (gültig ab 2.8.), die auf dem Briefpapier enthalten sind. Zusätzlich wurde das neue Briefpapier im Hinblick auf die heutigen Anforderungen in Sachen digitale Medien optimiert.
Zuletzt wurde das Briefpapier vor über 20 Jahren aktualisiert. Damals lag der Fokus noch auf ausgedruckten Medien. Durch das neue Briefpapier wird es beispielsweise möglich sein, innerhalb der elektronischen Aktenführung - mit entsprechenden Vorlagen - effizienter zu arbeiten. Aber auch die Qualität der internen Ausdrucke wird mit dem neuen Layout verbessert.
Die Gestaltung wurde intern von der Haupt- und Personalverwaltung erarbeitet.
Öffnungszeiten, gültig ab 2.8.2021
Montag – Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Telefonzentrale
Montag – Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr
Montag – Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr
Tourist-Info
Montag – Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr
Montag – Donnerstag: 14:00 – 16:30 Uhr
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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