![Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde](https://www.ihlow.de/fileadmin/_processed_/1/c/csm_grabstaetten_3c93ba942f.jpg)
Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Ab dem 24. April startet ein Testzentrum für Corona-Schnelltests an der IGS in Ihlowerfehn. Termine müssen nicht vereinbart werden.
Die Logopädische Praxis Johanna Campen eröffnet in Zusammenarbeit mit dem Sportverein SV Eintracht Ihlow ein Testzentrum am Busbahnhof der IGS, 1. Kompanieweg. Vor Ort werden die Corona-Schnelltests kostenlos von geschultem Personal durchgeführt und ausgewertet. Das Testergebnis kann nach 15 bis 20 Minuten abgelesen werden.
Ab Samstag, 24.04. - 10 Uhr kann das Testangebot genutzt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Unser Dank richtet sich an die Logopädische Praxis Johanna Campen, den Sportverein SV Eintracht Ihlow und die IGS Ihlow. Herzlichen Dank für das Engagement bei der Errichtung des Testangebots in unserer Gemeinde.
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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