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Neeis ut Ihlow
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Die Ukrainehilfe Ihlow unterstützt vor allem geflüchtete Mütter und Kinder, die in unserer Gemeinde aufgenommen wurden. Bei unserer Arbeit sind wir weiterhin auf Spenden angewiesen.
Zur Zeit werden folgende Sachspenden dringend benötigt:
Lebensmittel, Hygieneartikel, Erste Hilfe (auch abgelaufene Verbandskästen)!
Lebensmittel
Hygieneartikel
Erste Hilfe
Abgabe der Spenden:
AWO Heim Ihlowerfehn
Alte Wieke 1
26632 Ihlow
Dienstags in der Zeit von 16.30 bis 20.00 Uhr
Bitte habt Verständnis dafür, dass wir zurzeit KEINE Bekleidung, Handtücher, Bettwäsche, Kinderwagen etc. mehr annehmen können. Durch die große Spendenbereitschaft aller mitfühlenden Mitmenschen sind wir hier gut ausgestattet und haben dafür keine Lagerkapazitäten mehr.
Bitte vor Abgabe der Sachspenden Kontakt mit Frau Wienekamp aufnehmen (TEL.04929 - 89319).
Das Spendenkonto der Gemeinde Ihlow steht weiterhin zur Verfügung. Das Spendenkonto ermöglicht zum einen eine finanzielle Unterstützung der Hilfskonvois, welche von Ihlow an die ukrainische Grenze fahren, und zum anderen eine Unterstützung für die bereits angekommenen Flüchtlinge vor Ort, bis die Registrierung erfolgt ist.
Wer spenden möchte, kann seine Spende auf das Konto der Gemeinde Ihlow überweisen:
IBAN-Code DE07283500000061900197
BIC-Code BRLADE21ANO
Verwendungszweck: Ukrainehilfe
Wir bedanken uns herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern!.
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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