Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Am 26. September 2021 findet die nächste Bundestagswahl in Deutschland statt.
Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern man nicht vergessen hat, sich in seiner Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!
Eingetragen werden in das Wählerverzeichnis die Personen, die am 42. Tag vor der Wahl (15.08.2021) in der Gemeinde gemeldet sind und die o.a. Wahlvoraussetzungen erfüllen.
Briefwahl
Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben können oder möchten oder sich z.B. wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Ihlow aufhalten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Bis spätestens 5. September werden den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt.
Mit dem auf den Rückseiten der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines" kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt.
Beantragung auch online möglich
Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Diesen Antrag erreichen Sie unter dem nachstehenden Link: www.wahlschein.de/IWS/start.do
Die Beantragung im Online-Verfahren ist in der Zeit vom 16.08.2021 bis 22.09.2021 - 12:00 Uhr möglich.
Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift im Falle der Beantragung im Online-Verfahren zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.
Es ist auch frühestens ab dem 16. August 2021 möglich, die Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, OG, Zimmer 110 und 111 täglich während der Öffnungszeiten der Verwaltung persönlich abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen.
Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Ausweis- oder Passdokumentes erforderlich.
Abholung der Unterlagen durch Dritte
Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf den Rückseiten der Wahlbenachrichtigungskarten.
Wichtiger Hinweis: Die telefonische Antragsstellung ist nicht möglich.
Fristen
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl endet am Freitag, 24. September 2021 um 18:00 Uhr.
Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 26. September 2021, 15:00 Uhr, möglich.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr an die auf den Briefumschlägen angegebenen Adressen (hier: Landkreis Aurich) eingegangen sein.
Bitte beachten Sie, dass in den Wahllokalen der Gemeinde keine Briefwahlunterlagen angenommen werden dürfen.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter folgenden Links:
www.landeswahlleiterin.niedersachsen.de
Für weitere Informationen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Ihlow zur Verfügung.
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zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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