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Neeis ut Ihlow
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Umzüge, die den Maibaum begleiten bzw. den Maibaum auf Anhängern hinter landw. Zugmaschinen begleiten sind am 30. April des Jahres, soweit Sie nicht auf klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) und mit weniger als 4 Fahrzeugen durchgeführt werden, als ortsübliche, kleinere Brauchtumsveranstaltungen anzusehen.
Der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ist jedoch diese erlaubnisfreie Veranstaltung anzuzeigen (gerne per E-Mail, E-Mailadresse: verkehr(at)landkreis-aurich.de), damit die evtl. notwendigen Schritte getroffen werden können. Es ist die Anzahl der voraussichtl. teilnehmenden Personen und der Fahrzeuge sowie die Straßennamen der Umzugsstrecke und der Name der verantwortlichen Person des Umzuges mit Adresse und Telefonnummer anzugeben.
Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf auf der Ladefläche von Anhängern niemand mitgenommen werden.
Abweichend hiervon dürfen beim Einsatz von Fahrzeugen auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen genehmigungsfrei Personen auf Anhängern befördert werden, wenn:
Sollte jedoch durch Formation mehrere Fahrzeuge ein Umzug entstehen, so ist eine Erlaubnis für den Umzug gemäß § 29 Abs. 2 der StVO erforderlich, die bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen ist (ein entsprechender Antrag ist beigefügt).
Antrag auf Durchführung von Umzügen (Märschen) zum Download
Merkblatt "Brauchtumsveranstaltung Maibaumumzug"
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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