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Neeis ut Ihlow
Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Ferien- und Sportpark am Ihler Meer
Das Ihler Meer befindet sich inmitten des Ferien- und Sportparks im Ortsteil Ihlowerfehn.
Der 3,5 Hektar große Binnensee in der Gemeinde Ihlow lädt an warmen Sommertagen zum Schwimmen ein. Etwa 4.000 qm Nichtschwimmerbereich mit Sandstrand und einem großen Spielplatz, warten auf den „Strand- und Badeurlauber“. Der Ferien- und Sportpark bietet Spiel, Spaß und Erholung für die ganze Familie.
Der Kinderbadebereich ist wegen seiner geringen Wassertiefe von max. 0,7 Meter ein idealer Tummelplatz für kleine Kinder. Der Sandstrand fällt in diesem Bereich leicht ins Wasser ab. Zudem wird der Nichtschwimmerbereich durch ein Trennseil im Wasser vom Schwimmerbereich abgetrennt.
Ein Fitnesscenter, zwei Sportplätze, zwei Tennisplätze, eine 400 m – Laufbahn, ein Fitnessparcours, ein Beachvolleyballfeld und ein Kneipp-Tretbecken runden das sportliche Angebot direkt am Ihler Meer ab.
Eine Gaststätte befindet sich ebenfalls direkt am Ihler Meer.
Der Eintritt ist kostenlos. Eine Parkgebühr wird nicht erhoben.
Anfahrt: Aus südwestlicher Richtung kommend von der A31 an der Ausfahrt „Riepe“ abfahren und weiter der Beschilderung „Ihlow-Zentrum“ folgen. In Ihlowerfehn der Beschilderung „Ihler Meer“ folgen.
Aus nördlicher Richtung von Aurich kommend in Richtung Ihlowerfehn fahren und dort der Beschilderung „Ihler Meer“ folgen.
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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