![Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde](https://www.ihlow.de/fileadmin/_processed_/1/c/csm_grabstaetten_3c93ba942f.jpg)
Versackungen bei Grabstätten auf Friedhöfen in der Gemeinde
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Angesichts der aktuellen Entwicklung haben die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich folgende Absprache getroffen:
Besuche von Altengeburtstagen und Ehejubiläen
In Folge der anhaltenden Corona-Pandemie werden bis Ende Februar 2022 die Jubilare von Altengeburtstagen und Ehejubiläen von den Bürgermeistern, Ortsbürgermeistern bzw. Ortsvorstehern in den Städten und Gemeinden im Landkreis Aurich nicht besucht. Die Bürgermeister bitten hierfür um Verständnis.
Neujahrsempfänge
Die traditionellen Neujahrsempfänge der Städte und Gemeinden finden auch Anfang des Jahres 2022 nicht statt. Überlegt wird, ob evtl. im Frühjahr / Sommer Ersatzveranstaltungen stattfinden. In gebührendem Rahmen könnten dann die sonst üblichen Ehrungen der Kommunen durchgeführt werden.
Nach den heftigen Regenfällen am vergangenen Freitag sind auf dem kommunalen Friedhof in Simonswolde (sicher auch auf anderen Friedhöfen) mehrere Gräber eingefallen.
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Sanitäranlagen GS Riepe | Ferienprogramm | Schadpflanzen und -tiere
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Wir empfehlen notwendige Dokumente frühzeitig zu beantragen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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